Wir freuen uns, dass Sie sich für eine Epicro - Kroatien Reisen GmbH (nachfolgend Epicro) interessieren und danken für Ihr Vertrauen.
Inhaltsverzeichniss
1 Vertragsabschluss
1.1 Reiseveranstaltungen
1.2 Reisevermittlungen
1.3 Leistungen
2 Reisepreis und Zahlungsbedingungen
2.1 Preise 2.2 Bearbeitungs- und Buchungsgebühren
2.2.1 Auftragspauschale
2.2.2 "Nur-Landarrangement" Pauschalreisen
2.2.3 "Nur-Landarrangement" Baukastenreisen
2.2.4 Kurzfristige Buchungen 2.2.5 Bearbeitung und Reservierung
2.2.6 Gruppenreisen
2.3 Zahlungsbedingungen
2.3.1 Anzahlung
2.3.2 Restzahlung
2.4 Preisänderungen
3 Rücktrittsbedingungen/Änderungen
3.1 Bearbeitungsgebühren
3.2 Kosten einer Annullierung/Änderung
3.2.1 Ausnahmen
3.3 Umbuchung von Rückflügen
3.4 Ersatzperson
4 Haftung
4.1 Im Allgemeinen
4.2 Unsere Haftung
4.3 Lokale Veranstaltungen und Ausflüge
4.4 Unfälle und Erkrankungen
4.5 Sachschäden
5 Sie sind mit Ihrem Reisearrangement nicht zufrieden
5.1 Ersatzlösungen
5.2 Beanstandungen
5.3 Schadenersatzanspruch
6 Programmänderungen, Nichtdurchführung oder Abbruch der Reise durch Epicro
6.1 Reisen mit Mindestbeteiligung
6.2 Aenderungen infolge der unvorhergesehenen Umstände
6.3 Mehr- oder Minderwert
6.4 Überbuchungen
7 Vorzeitiger Abbruch oder Änderungen während der Reise durch Sie
8 Pass, Visa, Impfungen
8.1 Information
8.2 Haftung
9 Flüge
9.1 Reisegepäck
9.2 Tiere
9.3 Gruppentarife
9.4 Verspätungen
10 Sportmöglichkeiten
11 Kulturelle Veranstaltungen
12 Einzel-, Dreier- und Viererzimmer
12.1 Einzelzimmer
12.2 Zusatzbetten
12.3 Baby-Betten
13 Redaktionsschluss
14 Copyrights
15 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
16 Versicherung
16.1 Annullierungskosten-Versicherung
16.2 Bearbeitungsgebühr
16.3 Zusätzliche Versicherung
1 Vertragsabschluss
1.1 Reiseveranstaltungen Mit der Entgegennahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung durch die Buchungsstelle kommt zwischen Ihnen und Epicro ein Vertrag zustande, sofern Ihre Buchung ein eigenes Epicro-Reiseveranstaltungsangebot betrifft. In allen anderen Fällen handelt Epicro lediglich als Vermittler von Leistungen Dritter (insbesondere bei Buchung von Reiseangeboten anderer Reiseveranstalter über Epicro ). Dadurch entstehen für Sie und Epicro bestimmte Rechte und Pflichten. Falls Sie weitere Reiseteilnehmer/innen anmelden, so haben Sie für deren Vertragspflichten (insbesondere für die Bezahlung des Reisepreises) wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einzustehen. Die vertraglichen Vereinbarungen und diese "Allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen" gelten für alle Reiseteilnehmer/innen. Wir empfehlen Ihnen deshalb, die nachfolgenden Reise- und Vertragsbedingungen sehr sorgfältig zu lesen. Die Reise- und Vertragsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages zwischen Ihnen und Epicro.
1.2 Reisevermittlungen Werden Ihnen durch ein Epicro -Reisebüro Reisearrangements von anderen Reiseveranstaltern vermittelt, so gelten deren eigene Reise- und Vertragsbedingungen. Bei allen von Epicro vermittelten Nur-Flug-Arrangements mit Linienflügen, oder Nur-Bus- Arrangements mit Linienbussen gelten die allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen der zuständigen Flug- oder Busgesellschaften. Epicro ist in diesen Fällen nicht Vertragspartei, und Sie können sich daher auch nicht auf die vorliegenden Reise- und Vertragsbedingungen berufen. Bitte beachten Sie, dass der Vertrag mit Epicro und der Airline oder Busgesellschaft erst mit der Ticketausstellung zustande kommt. Änderungen seitens der Airline oder Busgesellschaft gehen bis zur Ticketausstellung zu Lasten des Buchenden.
1.3 Leistungen Wir weisen Sie ferner darauf hin, dass unsere Leistungen in der Regel erst ab Flughafen oder Bahnhof in der Schweiz gelten. Beachten Sie bitte die entsprechenden Angaben in unseren Katalogen. Das rechtzeitige Eintreffen am Abreiseort liegt deshalb in Ihrer Verantwortung.
2 Reisepreis und Zahlungsbedingungen
2.1 Preise Der von Ihnen zu zahlende Reisepreis ergibt sich aus dem Reisekatalog bzw. aus den dem Reisekatalog beigefügten Preislisten. Falls nicht speziell erwähnt, verstehen sich unsere Preise pro Person in Schweizer Franken. Die in Euro aufgeführten Preise werden jeweils am Buchungsdatum zum aktuellen Tages-Notenkurs umgerechnet und belastet. Es sind jeweils die bei der Buchung gültigen Preise massgebend. Alle Preise sind Barzahlungspreise.
2.2 Bearbeitungs- und Buchungsgebühren
2.2.1 Auftragspauschale Pro Rechnung wird eine Auftragspauschale von CHF 40.00 verrechnet.
2.2.2 "Nur-Landarrangement" Pauschalreisen Falls Sie von einem Pauschalarrangement oder einer Rundreise (Flug und Hotel als Paket ausgeschrieben) nur die Landleistung reservieren, erheben wir eine Buchungsgebühr von CHF 60.- pro Person, max. CHF 120.- pro Auftrag.
2.2.3 "Nur-Landarrangement" Baukastenreisen
Bei Hotelreservierungen von 1-3 Nächten (ohne Flug) erheben wir eine Reservierungsgebühr von Fr. 60.- pro Person, max. Fr. 120.- pro Auftrag.
2.2.4 Kurzfristige Buchungen Wenn bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 15 Tage vor Abreise) Leistungen extra angefragt werden müssen, verrechnen wir Ihnen für Telex- oder Telefax-Spesen einen Unkostenbeitrag von Fr. 60.- pro Auftrag.
2.2.5 Bearbeitung und Reservierung
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Ihre Buchungsstelle neben den im Katalog erwähnten Preisen zusätzlich Kostenanteile für Reservierung/ Bearbeitung erheben kann.
2.2.6 Gruppenreisen
Bei Offerten für Gruppen wird eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 150.- verrechnet. Dieser Betrag wird Ihnen bei der definitiven Gruppenbuchung gutgeschrieben.
2.3 Zahlungsbedingungen
2.3.1 Anzahlung
Bei definitiver Buchung ist gleichzeitig eine Anzahlung von 30% des vereinbarten Arrangementpreises zu leisten. Bei Buchungen weniger als 30 Tage vor Abreise ist der gesamte Rechnungsbetrag anlässlich der definitiven Auftragserteilung zu bezahlen (beachten Sie dazu auch Ziffer 2.2.4). Weiter kann die Buchungsstelle verlangen, dass Sie ein Buchungsformular unterschreiben.
2.3.2 Restzahlung
Die Restzahlung ist 30 Tage vor Abreise fällig. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden Ihnen die Reisedokumente nach Eingang Ihrer Zahlung über den ganzen Rechnungsbetrag ausgehändigt oder zugestellt. Nicht rechtzeitige Zahlung berechtigt uns, die Reiseleistungen zu verweigern.
2.4 Preisänderungen
Für bestimmte nachfolgend aufgeführte Fälle müssen wir uns vorbehalten, die in den Epicro -Katalogen angegebenen Preise zu erhöhen, und zwar im Falle von bei Redaktionsschluss noch nicht bekannten: - Tarifänderungen von Transportunternehmen (z.B. Treibstoffzuschlägen) - neu eingeführten oder erhöhten allgemeinverbindlichen Gebühren oder Abgaben (z.B. erhöhte Hafen- oder Flughafentaxen) - staatlich verfügten Preiserhöhungen (z.B. Mehrwertsteuer) - ausserordentlichen Preiserhöhungen von Hotels - plausibel erklärbaren Druckfehlern - Wechselkursänderungen Falls Epicro die in den Katalogen angegebenen Preise aus den oben erwähnten Gründen ändern muss, wird Ihnen diese Preiserhöhung bis spätestens 3 Wochen vor Abreise bekanntgegeben. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% des ursprünglich gebuchten Pauschalpreises, so haben Sie das Recht, innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Falle wird Ihnen Epicro alle von Ihnen bereits geleisteten Zahlungen schnellstmöglich zurückerstatten.
3 Rücktrittsbedingungen/Änderungen
3.1 Bearbeitungsgebühren
Bis zu Beginn der Annullierungsfristen (siehe 3.2.) erheben wir für Annullierungen und Änderungen (Namensänderungen, Änderungen des Reisedatums, Umbuchung der Unterkunft) eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 100.- pro Person, jedoch maximal Fr. 200.- pro Auftrag. Hinzu kommen eventuelle Telefon- und Telefaxspesen. Bei Schiffsreisen sind noch zusätzliche Reedereispesen möglich. Bei einer Annullierung kann Ihre Buchungsstelle zusätzliche Bearbeitungsspesen verlangen. Nach Beginn der Annullierungsfristen gelten die Bedingungen gemäss Ziffer3.2.
3.2 Kosten einer Annullierung/Änderung
Treten Sie nach Buchung von der Reise zurück, und zwar aus einem Grund, der nicht durch die Annullierungskosten-Versicherung gedeckt ist, so müssen wir zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr noch die folgenden Kosten in Prozenten des Arrangementpreises erheben (Ausnahmen sind unter Ziffer 3.2.1 aufgeführt). Die nachfolgenden Regelungen gelten auch für Änderungen (Umbuchung von Rückflügen ausgenommen; siehe dazu Ziffer 3.3).
bis 30 Tage vor Abreise 30%
29-16 Tage vor Abreise 50%
15- 8 Tage vor Abreise 80%
7- 0 Tage vor Abreise 100%
3.2.1 Ausnahmen Reisen mit einer Mindestbeteiligung
Bei Arrangements mit einer Mindestbeteiligung gelten die nachfolgend aufgeführten Bedingungen:
bis 30 Tage vor Abreise 30%
29-22 Tage vor Abreise 50%
21- 0 Tage vor Abreise 100%
Reisen in Verbindung mit Schiffen und Booten
Es gelten die Spezialbedingungen der jeweiligen Reederei. Diese werden Ihnen anlässlich der Buchung mitgeteilt.
Bei Baukastenbuchungen ist für die Berechnung der Entschädigung der Zeitpunkt des Beginns jeder vertraglichen Leistung massgeblich. Bei mehreren einzelnen Leistungen sind die Stornogebühren einzeln zu berechnen und anschliessend zu addieren.
Sonderaktionen 100% ab Buchung Tickets für kulturelle und sportliche Veranstaltungen sowie Startnummern 100% ab Buchung
No-show Verpasst ein Passagier den Flug, so entfällt für den Reiseveranstalter jede Beförderungspflicht. Dies gilt insbesondere für Fälle von Flugplanverschiebungen. Passagiere sind verpflichtet, 72 Stunden vor ihrem Rückflug diesen bei der entsprechenden Vertretung rückzubestätigen.
Linienflüge "Nur-Flug" und Baukastensystem
Bei Rücktritt/Änderung nach Ausstellung des Tickets, welche/r nicht durch die Annullierungskostenversicherung gedeckt ist, werden zusätzlich zu einer Bearbeitungsgebühr die Airlinespesen (100%) in Rechnung gestellt. (Weitere Bedingungen im Kapitel 9, "Flüge".)
Mietwagen Für Umbuchungen und Annullierungen vor Abreise erheben wir Fr. 100.- Bearbeitungsgebühr pro Voucher, max. Fr. 200.- pro Auftrag. Bei No-show erfolgt keine Rückerstattung. Beachten Sie die Hinweise und Bedingungen auf den entsprechenden Seiten des Kataloges bzw. der Preisliste.
Weihnachten/Neujahr Allgemein gelten für die Abflüge und/oder Aufenthalte vom 15.12.-10.1. folgende Bestimmungen, sofern sich aus obigen Ausnahmen nicht bereits schon strengere Bestimmungen ergeben.
bis 30 Tage vor Abflug 30%
29-16 Tage vor Abflug 50%
15 - 0 Tage vor Abflug 100%
3.3 Umbuchung von Rückflügen Nach Antritt der Reise sind Umbuchungen für den Rückflug grundsätzlich nicht möglich, ausser in dringenden Ausnahmefällen (Krankheit), und auch dann nur, sofern Platz vorhanden ist. Wir empfehlen Ihnen daher den Abschluss einer Reiseversicherung. In einem solchen Fall können Umbuchungen bei unseren Vertretungen oder gemäss Angaben in Ihrem Reiseprogramm durch persönliche Vorsprache oder mittels Schriftwechsels erfolgen. Telefonische Umbuchungen können aus administrativen Gründen nicht akzeptiert werden. Die Umbuchungsspesen betragen Fr. 100.- pro Person, jedoch max. Fr. 200.- pro Auftrag plus eventuelle Tarifdifferenzen. Bei kurzfristigen Umbuchungen behalten wir uns vor, zur Deckung von entstandenen Leerplätzen zusätzlich den publizierten Preis für den Rückflug zu belasten. Eine Rückerstattung der Tarifdifferenzen ist nicht möglich. Ein Destinationswechsel ist nicht möglich.
3.4 Ersatzperson Sollten Sie verhindert sein, so können Sie bei Epicro grundsätzlich immer eine Ersatzperson Ihre Reise antreten lassen. In diesem Fall sind allerdings folgende Voraussetzungen zu beachten: - Die Ersatzperson ist bereit, Ihr Reisearrangement unter den gleichen Bedingungen zu übernehmen, die Sie mit uns vereinbart haben. - Die anderen an Ihrer Reise beteiligten Unternehmen (Hotels oder Flug-und Schifffahrtsgesellschaften) akzeptieren diese Änderung, was vor allem in der Hochsaison mit Schwierigkeiten verbunden sein oder an den Flugtarifbestimmungen scheitern kann. - Die Ersatzperson erfüllt die besonderen Reiseerfordernisse (Pass, Visa, Impfvorschriften). - Der Teilnahme Ihrer Ersatzperson an der Reise stehen keine gesetzlichen oder behördlichen Anordnungen entgegen. Diese Person und Sie haften uns oder der Buchungsstelle, die Vertragspartei ist, solidarisch für die Zahlung des Preises sowie für die gegebenenfalls durch diese Abtretung entstehenden Mehrkosten.
4 Haftung
4.1 Im Allgemeinen Wir garantieren Ihnen im Rahmen unseres eigenen Reiseveranstaltungsangebotes - eine sorgfältige Auswahl und Überwachung der anderen an Ihrer Reise beteiligten Unternehmen (Flug- und Schifffahrtsgesellschaften, Busunternehmen, Hotels usw.) - eine korrekte Katalogbeschreibung zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses - die fachmännische Organisation Ihrer Reise Wir verpflichten uns, das von Ihnen ausgewählte Reisearrangement mit allen erforderlichen Leistungen kataloggemäss im Rahmen der vorliegenden Reise- und Vertragsbedingungen abzuwickeln. Wir weisen aber auch darauf hin, dass Ihre Buchungsstelle Sonderwünsche nur entgegennehmen darf, wenn diese als unverbindlich bezeichnet werden.
4.2 Unsere Haftung Epicro entschädigt Sie für den Ausfall oder die unrichtige Erbringung vereinbarter Leistungen oder für Ihnen zusätzlich entstandene Kosten (unter Vorbehalt von Kapitel 6 und 7), soweit es der Epicro -Reiseleitung oder der örtlichen Epicro -Vertretung nicht möglich war, Ihnen an Ort eine gleichwertige Ersatzleistung anzubieten und auch kein eigenes Verschulden Ihrerseits vorliegt. Unsere Haftung ist jedoch auf insgesamt den zweifachen Reisepreis beschränkt und erfasst nur den unmittelbaren Schaden. Keine Haftung können wir übernehmen, falls infolge Flugverspätungen oder Streiks Programmänderungen erfolgen müssen. Ebenso haften wir nicht für Programmänderungen, die auf höhere Gewalt (dazu gehören bei Schiffsreisen auch Niedrig- und Hochwasser), behördliche Anordnungen oder Verspätungen von Dritten, für die wir nicht einzustehen haben, zurückzuführen sind.
4.3 Lokale Veranstaltungen und Ausflüge An den meisten Ferienorten und Häfen ist es möglich, lokale Veranstaltungen oder Ausflüge zu buchen. Sie beteiligen sich an diesen Veranstaltungen jedoch auf eigene Verantwortung, da in einzelnen Fällen eine Teilnahme aufgrund besonderer örtlicher Verhältnisse mit Problemen verbunden sein kann oder gewisse körperliche Voraussetzungen erfordert. Epicro kann deshalb für Ausflüge oder Veranstaltungen, die Sie direkt am Ferienort oder im Hafen buchen, keine Haftung übernehmen.
4.4 Unfälle und Erkrankungen Epicro übernimmt die Haftung für den unmittelbaren Schaden bei Tod, Körperverletzung oder Erkrankung während der Reise, sofern diese von Epicro oder einem von Epicro beauftragten Unternehmen (Hotels usw.) schuldhaft verursacht wurde. Bei Todesfall, Körperverletzung oder Erkrankung, welche Sie im Zusammenhang mit Flugtransporten oder mit der Benützung von Transportunternehmen (Bahn, Schiff, Bus usw.) erleiden, sind die Entschädigungsansprüche der Höhe nach auf die Summen beschränkt, die sich aus den anwendbaren internationalen Abkommen oder nationalen Gesetzen ergeben. Eine weitergehende Haftung von Epicro ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
4.5 Sachschäden Epicro übernimmt die Haftung bei Diebstählen und Verlusten, die während einer Reise mit Epicro geschehen, falls der Epicro-Reiseleitung oder einem von Epicro beauftragten Unternehmen ein Verschulden zur Last fällt. In diesem Fall bleibt die Haftung auf den unmittelbaren Schaden beschränkt, jedoch höchstens auf die zweifache Höhe des Reisepreises für die geschädigte Person. Bei Schäden oder Verlusten, welche Sie im Zusammenhang mit Flugtransporten oder Benützung von Transportunternehmen (Bahn, Schiff, Bus usw.) erleiden, sind die Entschädigungsansprüche der Höhe nach auf die Summen beschränkt, die sich aus den anwendbaren internationalen Abkommen oder nationalen Gesetzen ergeben. Eine weitergehende Haftung von Epicro ist in diesen Fällen ausgeschlossen. Wir empfehlen daher den Abschluss einer Reisegepäckversicherung.
5 Sie sind mit Ihrem Reisearrangement nicht zufrieden
5.1 Ersatzlösungen
Ist es nicht möglich, eine Reise wie im Epicro -Katalog versprochen oder mit Ihnen vereinbart durchzuführen, so bemühen wir uns - ohne Übernahme einer Haftung für das Gelingen - um eine Ersatzlösung, damit der objektive Zweck oder Charakter der Reise möglichst beibehalten werden kann.
5.2 Beanstandungen
Sollten Sie während der Reise Anlass zu Beanstandungen haben, so müssen Sie diese unverzüglich unserer Epicro-Reiseleitung bzw. dem Epicro-Vertreter oder dem Leistungsträger bekanntgeben. Dies ist eine notwendige Voraussetzung für die spätere Geltendmachung Ihrer Ersatzansprüche und ermöglicht ausserdem, in den meisten Fällen für Abhilfe zu sorgen. Führt Ihre Intervention zu keiner angemessenen Lösung, so sind Sie verpflichtet, von unserer Reiseleitung bzw. der örtlichen Epicro-Vertretung oder dem Leistungsträger eine schriftliche Bestätigung zu verlangen, die Ihre Beanstandung und deren Inhalt festhält. Die örtliche Vertretung, Leistungsträger etc. sind nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen anzuerkennen. Sie sind berechtigt, die Mängel Ihrer Reise selber zu beheben, sofern die Epicro -Reiseleitung bzw. die örtliche Epicro-Vertretung oder der Leistungsträger nicht spätestens innert 48 Stunden eine angemessene Lösung anbietet. Die dadurch entstehenden Kosten werden Ihnen im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Haftung von Epicro gegen Beleg ersetzt. Ist die Fortsetzung der Reise oder der Aufenthalt am Ferienort aufgrund schwerwiegender Mängel nicht zumutbar, so müssen Sie unbedingt von der örtlichen Epicro -Vertretung bzw. der Epicro-Reiseleitung oder dem Leistungsträger eine entsprechende Bestätigung darüber, dass Sie reklamiert haben und warum, einholen. Diese sind verpflichtet Ihre Beschwerde schriftlich festzuhalten. Die örtliche Vertretung, Leistungsträger etc. sind nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen anzuerkennen.
5.3 Schadenersatzanspruch
Ihr Ersatzbegehren und die Bestätigung der Epicro-Reiseleitung bzw. der örtlichen Epicro -Vertretung oder des Leistungsträgers ist spätestens innerhalb von 4 Wochen nach der vereinbarten Beendigung Ihrer Reise schriftlich bei Ihrem Epicro-Reisebüro in Emmenbrücke einzureichen. Falls Sie diese Bedingungen nicht einhalten, erlischt jeglicher Schadenersatzanspruch.
6 Programmänderungen, Nichtdurchführung oder Abbruch der Reise durch Epicro
6.1Reisen mit Mindestbeteiligung Die von uns angebotenen Reisen basieren auf einer Mindestbeteiligung, die unterschiedlich sein kann. Wird die für Ihre Reise massgebliche Mindestbeteiligung nicht erreicht, so ist Epicro berechtigt, diese bis spätestens drei Wochen vor dem festgelegten Reisebeginn zu annullieren. In diesem Falle bemühen wir uns selbstverständlich, Ihnen ein gleichwertiges Ersatzprogramm zu offerieren. Ist dies nicht möglich oder verzichten Sie auf das Ersatzprogramm, so erstatten wir Ihnen alle bereits geleisteten Zahlungen. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.
6.2 Aenderungen infolge der unvorhergesehenen Umstände Epicro behält sich auch in Ihrem Interesse vor, Programme oder einzelne vereinbarte Leistungen (z.B. Unterkunft, Transportart, Transportmitteltyp, Fluggesellschaften, Ausflüge usw.) zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände es erfordern. In seltenen Fällen ist Epicro auch gezwungen, Ihre Reise aus Gründen, die ausserhalb unserer Einwirkungsmöglichkeiten liegen, abzusagen, sei es zu Ihrer Sicherheit oder aus anderen zwingenden Umständen, wie z.B. Nichterteilung oder Entziehung von Landerechten, höhere Gewalt (dazu gehören bei Schiffsreisen auch Niedrig- und Hochwasser sowie verspätete Eröffnungen von Hotels), kriegerische Ereignisse, Unruhen, Streiks usw. Epicro ist jedoch bemüht, Sie in solchen Fällen so rasch wie möglich zu informieren und Ihnen eine Ersatzlösung anzubieten.
6.3 Mehr- oder Minderwert Muss Epicro eine von Ihnen bereits bezahlte Reise ändern, so dass ein objektiver Minderwert zur ursprünglich vereinbarten Leistung entsteht, erhalten Sie von Epicro eine Rückvergütung. Entstehen jedoch nach Abschluss des Reisevertrages aus einem unter Ziffer 2.4 oder 6.2 erwähnten Grund Mehrkosten, kann es für Sie zu einer Preiserhöhung kommen. Beträgt diese mehr als 10% des ursprünglich vereinbarten Reisepreises, steht Ihnen das Recht zu, innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten.
6.4 Überbuchungen Bei Überbuchungsproblemen behalten wir uns vor, Sie auch kurzfristig zu informieren. Wir werden bemüht sein, Ihnen eine Ersatzlösung anzubieten. Entsprechende Preisanpassungen werden wir in solchen Fällen im Rahmen von Ziffer 6.3 weiterbelasten.
7 Vorzeitiger Abbruch oder Änderungen während der Reise durch
Sie Falls Sie die Reise aus irgendeinem Grunde vorzeitig abbrechen müssen oder ändern wollen, so kann Ihnen Epicro den Preis für das Reisearrangement nicht zurückerstatten. Hingegen werden wir allfällige von Ihnen nicht beanspruchte und uns nicht in Rechnung gestellte Leistungen vergüten (Sonderaktionen ausgenommen). Im weiteren empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Rückreisekostenversicherung, die, wenn Sie die Reise aus einem dringenden Grund (z.B. eigene Erkrankung oder Unfall, schwere Erkrankung oder Tod von Angehörigen etc.) vorzeitig abbrechen müssen, für die entstehenden Kosten aufkommt. Die Epicro -Reiseleitung bzw. die örtliche Epicro -Vertretung werden Ihnen bei der Organisation der vorzeitigen Rückreise oder bei Änderungswünschen so weit wie möglich behilflich sein.
8 Pass, Visa, Impfungen
8.1 Information Der Reisekatalog bzw. die Preislisten enthalten Angaben zu den Pass-und Visavorschriften sowie zu den gesundheitspolizeilichen Formalitäten, die für die Reise und den Aufenthalt zu beachten sind, und zwar auf dem Stand im Zeitpunkt der Drucklegung der Reisekataloge. Allfällige danach bekanntwerdende Änderungen wird Ihnen Epicro resp. Ihre Buchungsstelle bei Vertragschluss mitteilen und Ihnen die Fristen zur Erlangung der erforderlichen Dokumente nennen. Über die geltenden Einreisebestimmungen für Bürger/innen von Staaten, die nicht in unseren Informationen erwähnt sind, informiert Sie Ihre Buchungsstelle auf Ihre Bitte hin. Für weitere Auskünfte stehen Ihnen unsere Buchungsstellen selbstverständlich zur Verfügung. Auf Wunsch besorgt Ihnen Ihr Reisebüro gerne die Einholung allfällig erforderlicher Visa. Die Einholungskosten werden Ihnen in Rechnung gestellt.
8.2 Haftung Epicro kann keine Haftung übernehmen für eine Einreiseverweigerung aufgrund nicht eingeholter oder nicht erhaltener Visa. Für die Einhaltung der vorgeschriebenen Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen sind Sie allein verantwortlich.
9 Flüge
Unsere Kataloge umfassen Reisen mit Flugzeugen des regulären Linienverkehrs sowie unsere Sonderflugprogramme mit Flugzeugen schweizerischer und ausländischer Gesellschaften. Falls nichts anderes angegeben ist, fliegen Sie bei allen Programmen, die Sie unseren Katalogen entnehmen, in der Economy-Klasse. Beachten Sie, dass mittlerweile die meisten Fluggesellschaften nur noch Nichtraucher-Plätze anbieten. Die publizierten Flugpläne, Fluggesellschaften und Flugzeugtypen können ändern. Mit den Reiseunterlagen erhalten Sie Ihre zu diesem Zeitpunkt gültigen Flugpläne. Diese können jedoch noch kurzfristigen Änderungen unterworfen sein. Falls zwei oder mehrere Tickets pro Reisender ausgestellt werden, haftet Epicro nicht für die Mindestumsteigezeit! Falls die Ankunft der Flüge an der Urlaubsdestination nach 13 Uhr erfolgt, ist die erste Leistung des Hotels das Abendessen (sofern im Arrangementpreis inbegriffen). Bei Landung nach 19.30 Uhr ist die erste Leistung des Hotels die Unterkunft.
9.1 Reisegepäck
Reisegepäck und Sportgeräte Ihr Reisegepäck ist bei Flügen auf 20 kg beschränkt. Die Summe der Dimensionen (Länge, Höhe, Breite) des ersten Gepäckstückes darf 158 cm und des zweiten 115 cm nicht überschreiten. Darüber hinaus sind Sie zur Mitnahme eines Fotoapparates oder einer Filmkamera berechtigt. Auf den meisten unserer Flüge ist zudem der Transport von Übergepäck und Sportgeräten möglich, jedoch nur bei Voranmeldung und gegen Gebühr. Für den Transport der von Ihnen mitgebrachten Sportgeräte (Surfbrett, Fahrrad) vom Flughafen zum Hotel und zurück muss in den meisten Fällen ein separates oder grösseres Transportmittel organisiert werden. Aus diesem Grund ist auch hierfür eine Voranmeldung unerlässlich. Die zusätzlichen Transportkosten werden an Ort einkassiert.
9.2 Tiere
Bei Sonderflügen werden grundsätzlich keine Tiere in der Kabine akzeptiert. Auf Voranmeldung kann der Transport im Gepäckraum erfolgen, wobei Sie für Miete oder Kauf des Containers selbst verantwortlich sind. Sie tragen selbst die Verantwortung für die Beschaffung der nötigen Zeugnisse, Gesundheitszertifikate usw. Erfolgt die Reise mit Linienflügen, erhalten Sie die Bedingungen auf Anfrage. Bei Schiffsreisen werden grundsätzlich keine Tiere akzeptiert.
9.3 Gruppentarife
Unsere Reisen mit Linienflug basieren in der Regel auf Gruppentarifen. Das bedeutet, dass alle Teilnehmer sämtliche Flugstrecken gemeinsam zurückzulegen haben. Abweichungen, falls diese von der Fluggesellschaft akzeptiert werden, haben einen Zuschlag zur Folge, der Ihnen auf Anfrage bekanntgegeben wird. Die Mindestbeteiligung beträgt je nach Reise fünf oder mehr Personen.
9.4 Verspätungen Der Reiseveranstalter hat bei Verspätungen grundsätzlich keinen Einfluss. Die Überlastung von Flugstrassen oder Flugzeug-Standplätzen sowie technische Gründe usw. können Verspätungen verursachen. Sollten Sie von einer Verspätung betroffen sein, wenden Sie sich bitte an unsere Hostessen in den Schweizer Flughäfen oder an unsere Reiseleitung an der Destination. Falls zwischen der flugplanmässigen Ankunft in der Schweiz und der Abfahrt des letzten Zuges weniger als 90 Minuten liegen, kann das Erreichen dieses Zuges nicht gewährleistet werden. Bitte berücksichtigen Sie dies bei der Organisation Ihrer Rückreise zum Wohnort. Der Reiseveranstalter ist grundsätzlich nicht haftbar für aufgrund von Verspätungen entstandene Spesen.
10 Sportmöglichkeiten
In vielen unserer Hotels wird eine Anzahl von Sportmöglichkeiten angeboten. Die Kapazität von solchen Einrichtungen ist in der Regel begrenzt und bezüglich Qualität sind Abstriche zu akzeptieren. Die Einrichtungen befinden sich nicht in allen Fällen in unmittelbarer Nähe des Hotels. Ferner werden oft Anlagen und Einrichtungen benützt, welche Dritten gehören. Diese sind in Zusammenarbeit oder im Auftrag unserer Hotels für die Bereitstellung verschiedener Sportmöglichkeiten besorgt. Auf solche Drittpersonen haben wir verständlicherweise wenig oder überhaupt keinen Einfluss. Wir können deshalb auch nicht garantieren, dass Sie die in unseren Katalogen beschriebenen Sportarten jederzeit und uneingeschränkt ausüben können. Falls Sie eine bestimmte Sportart besonders interessiert, so lassen Sie sich bitte vor Ihrer Abreise bestätigen, dass die Ausübung der betreffenden Sportart während Ihrer Ferienzeit auch tatsächlich möglich ist. Eine Haftung können wir sonst nicht übernehmen.
11 Kulturelle Veranstaltungen
Für den Besuch von kulturellen Veranstaltungen ist die rechtzeitige Bestellung der Eintrittskarten unbedingt erforderlich. Für die Bearbeitung verrechnet Epicro eine Reservierungsgebühr, Bestellte Tickets werden nicht zurückgenommen. Buchungen von Pauschalarrangements können nicht vom Erhalt der Tickets abhängig gemacht werden. Wichtig: Eintrittskarten für kulturelle Veranstaltungen sind durch die obligatorische Annullierungskostenversicherung nicht gedeckt. Eintrittskarten können nur zusammen mit einem Pauschalarrangement gebucht werden. Die Kartenpreise sind in der Regel höher als die aufgedruckten Werte, weil Bezugsagenturen Provisionen aufrechnen.
12 Einzel-, Dreier- und Viererzimmer
12.1 Einzelzimmer Epicro kann bei Rundreisen keine Garantie für Einzelzimmer übernehmen, da in vielen Hotels Einzelzimmer nur in beschränkter Anzahl vorhanden sind. Ist trotz vorliegender Hotelbestätigung an einem Ort kein Einzelzimmer verfügbar, haben Sie das Recht, von der Reiseleitung eine Rückerstattung zu verlangen. Diese besteht jedoch nur aus der Rückvergütung des von Ihnen bereits bezahlten Zuschlags pro Nacht. Findet Epicro für Sie als alleinreisende Person keinen Zimmerpartner, erhalten Sie ein Doppelzimmer zur Alleinbenützung, was mit einem entsprechenden Mehrpreis verbunden ist. Epicro macht Sie darauf aufmerksam, dass unter Umständen die Einzelzimmer trotz teilweise erheblichen Mehrkosten nicht denselben Komfort aufweisen wie Doppelzimmer. Die Ausstattung entspricht nicht immer derjenigen von Doppelzimmern, oder es müssen Einbussen in bezug auf die Lage in Kauf genommen werden. Hotels, welche über verschiedene Zimmertypen verfügen, schliessen Einzelreisende von einigen Zimmerkategorien aus. In unseren Preislisten ersehen Sie anhand der Ausschreibung "Einzel" oder "Zuschlag Alleinbenützung", welche Zimmertypen für Alleinreisende angefragt werden können. Zimmerkategorien ohne diese Ausschreibung, können in der Regel nicht an Alleinreisende abgegeben werden.
12.2 Zusatzbetten In einigen Hotels können in Doppelzimmern auch Zusatzbetten gebucht werden. In Sachen Komfort entsprechen diese Betten allerdings meist nicht den normalen Betten.
12.3 Baby-Betten
Für die Bereitstellung eines Baby-Bettes erheben die meisten Hotels eine Gebühr. Diese ist immer an Ort zu entrichten.
13 Redaktionsschluss
Der Redaktionsschluss erfolgte Ende Februar 2014. Epicro behält sich Preisänderungen oder Änderungen im Angebot nach diesem Zeitpunkt vor. Es ist deshalb empfehlenswert, sich vor der Buchung mit Ihrem Reisebüro in Verbindung zu setzen.
14 Copyrights Epicro - Kroatien Reisen GmbH, Gerliswilstrasse 93, CH-6020 Emmenbrücke
15 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Im vertraglichen Verhältnis zwischen Ihnen und Epicro ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Klagen gegen Epicro können nur in Luzern angebracht werden.
16 Versicherung
16.1 Annullierungskosten-Versicherung
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Annullierungskosten-Versicherung.
16.2 Bearbeitungsgebühr
Epicro möchte Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Bearbeitungsgebühr von Fr. 100.- pro Person, max. Fr. 200.- pro Auftrag, durch die obligatorische Versicherung nicht gedeckt ist. Diese Spesen sind in jedem Fall von Ihnen zu bezahlen.
16.3 Zusätzliche Versicherung
Die Haftung der Reise- und Transportunternehmer ist beschränkt, diejenige der Fluggesellschaften gestützt auf die bestehenden internationalen Abkommen. Epicro empfiehlt Ihnen deshalb, für einen ergänzenden Versicherungsschutz zu sorgen und eine Gepäckversicherung sowie eine Assistance- und Rückreiseversicherung abzuschliessen.