Wir freuen uns, dass Sie sich für eine Epicro Miletic-Reise
(nachfolgend Epicro) interessieren und danken für
Ihr Vertrauen.
Inhaltsverzeichniss
1 Vertragsabschluss
1.1 Reiseveranstaltungen
1.2 Reisevermittlungen
1.3 Leistungen
2 Reisepreis und Zahlungsbedingungen
2.1 Preise
2.2 Bearbeitungs- und Buchungsgebühren
2.2.1 Auftragspauschale
2.2.2 "Nur-Landarrangement" Pauschalreisen
2.2.3 "Nur-Landarrangement" Baukastenreisen
2.2.4 Kurzfristige Buchungen
2.2.5 Bearbeitung und Reservierung
2.2.6 Gruppenreisen
2.3 Zahlungsbedingungen
2.3.1 Anzahlung
2.3.2 Restzahlung
2.4 Preisänderungen
3 Rücktrittsbedingungen/Änderungen
3.1 Bearbeitungsgebühren
3.2 Kosten einer Annullierung/Änderung
3.2.1 Ausnahmen
3.3 Umbuchung von Rückflügen
3.4 Ersatzperson
4 Haftung
4.1 Im Allgemeinen
4.2 Unsere Haftung
4.3 Lokale Veranstaltungen und Ausflüge
4.4 Unfälle und Erkrankungen
4.5 Sachschäden
5 Sie sind mit Ihrem Reisearrangement nicht
zufrieden
5.1 Ersatzlösungen
5.2 Beanstandungen
5.3 Schadenersatzanspruch
6 Programmänderungen, Nichtdurchführung
oder Abbruch der Reise durch Epicro
6.1 Reisen mit Mindestbeteiligung
6.2 Aenderungen infolge der unvorhergesehenen Umstände
6.3 Mehr- oder Minderwert
6.4 Überbuchungen
7 Vorzeitiger Abbruch oder Änderungen
während der Reise durch Sie
8 Pass, Visa, Impfungen
8.1 Information
8.2 Haftung
9 Flüge
9.1 Reisegepäck
9.2 Tiere
9.3 Gruppentarife
9.4 Verspätungen
10 Sportmöglichkeiten
11 Kulturelle Veranstaltungen
12 Einzel-, Dreier- und Viererzimmer
12.1 Einzelzimmer
12.2 Zusatzbetten
12.3 Baby-Betten
13 Redaktionsschluss
14 Copyrights
15 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
16 Versicherung
16.1 Annullierungskosten-Versicherung
16.2 Bearbeitungsgebühr
16.3 Zusätzliche Versicherung
1 Vertragsabschluss
1.1 Reiseveranstaltungen
Mit der Entgegennahme Ihrer schriftlichen, telefonischen
oder persönlichen Anmeldung durch die Buchungsstelle
kommt zwischen Ihnen und Epicro ein Vertrag zustande,
sofern Ihre Buchung ein eigenes Epicro-Reiseveranstaltungsangebot
betrifft. In allen anderen Fällen handelt Epicro
lediglich als Vermittler von Leistungen Dritter (insbesondere
bei Buchung von Reiseangeboten anderer Reiseveranstalter
über Epicro ). Dadurch entstehen für Sie und
Epicro bestimmte Rechte und Pflichten. Falls Sie weitere
Reiseteilnehmer/innen anmelden, so haben Sie für
deren Vertragspflichten (insbesondere für die Bezahlung
des Reisepreises) wie für Ihre eigenen Verpflichtungen
einzustehen. Die vertraglichen Vereinbarungen und diese
"Allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen"
gelten für alle Reiseteilnehmer/innen.
Wir empfehlen Ihnen deshalb, die nachfolgenden Reise-
und Vertragsbedingungen sehr sorgfältig zu lesen.
Die Reise- und Vertragsbedingungen sind Bestandteil
des Vertrages zwischen Ihnen und Epicro.
1.2 Reisevermittlungen
Werden Ihnen durch ein Epicro -Reisebüro Reisearrangements
von anderen Reiseveranstaltern vermittelt, so gelten
deren eigene Reise- und Vertragsbedingungen. Bei allen
von Epicro vermittelten Nur-Flug-Arrangements mit Linienflügen,
oder Nur-Bus- Arrangements mit Linienbussen gelten die
allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen der zuständigen
Flug- oder Busgesellschaften. Epicro ist in diesen Fällen
nicht Vertragspartei, und Sie können sich daher
auch nicht auf die vorliegenden Reise- und Vertragsbedingungen
berufen. Bitte beachten Sie, dass der Vertrag mit Epicro
und der Airline oder Busgesellschaft erst mit der Ticketausstellung
zustande kommt. Änderungen seitens der Airline
oder Busgesellschaft gehen bis zur Ticketausstellung
zu Lasten des Buchenden.
1.3 Leistungen
Wir weisen Sie ferner darauf hin, dass unsere Leistungen
in der Regel erst ab Flughafen oder Bahnhof in der Schweiz
gelten. Beachten Sie bitte die entsprechenden Angaben
in unseren Katalogen. Das rechtzeitige Eintreffen am
Abreiseort liegt deshalb in Ihrer Verantwortung.
2 Reisepreis und Zahlungsbedingungen
2.1 Preise
Der von Ihnen zu zahlende Reisepreis ergibt sich aus
dem Reisekatalog bzw. aus den dem Reisekatalog beigefügten
Preislisten. Falls nicht speziell erwähnt, verstehen
sich unsere Preise pro Person in Schweizer Franken.
Die in Euro aufgeführten Preise werden jeweils
am Buchungsdatum zum aktuellen Tages-Notenkurs umgerechnet
und belastet. Es sind jeweils die bei der Buchung gültigen
Preise massgebend. Alle Preise sind Barzahlungspreise.
2.2 Bearbeitungs- und Buchungsgebühren
2.2.1 Auftragspauschale
Pro Rechnung wird eine Auftragspauschale von CHF 40.00
verrechnet.
2.2.2 "Nur-Landarrangement" Pauschalreisen
Falls Sie von einem Pauschalarrangement oder einer Rundreise
(Flug und Hotel als Paket ausgeschrieben) nur die Landleistung
reservieren, erheben wir eine Buchungsgebühr von
CHF 60.- pro Person, max. CHF 120.- pro Auftrag.
2.2.3 "Nur-Landarrangement" Baukastenreisen
Bei Hotelreservierungen von 1-3 Nächten (ohne Flug)
erheben wir eine Reservierungsgebühr von Fr. 60.-
pro Person, max. Fr. 120.- pro Auftrag.
2.2.4 Kurzfristige Buchungen
Wenn bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 15 Tage
vor Abreise) Leistungen extra angefragt werden müssen,
verrechnen wir Ihnen für Telex- oder Telefax-Spesen
einen Unkostenbeitrag von Fr. 60.- pro Auftrag.
2.2.5 Bearbeitung und Reservierung
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Ihre Buchungsstelle
neben den im Katalog erwähnten Preisen zusätzlich
Kostenanteile für Reservierung/ Bearbeitung erheben
kann.
2.2.6 Gruppenreisen
Bei Offerten für Gruppen wird eine Bearbeitungsgebühr
von Fr. 150.- verrechnet. Dieser Betrag wird Ihnen bei
der definitiven Gruppenbuchung gutgeschrieben.
2.3 Zahlungsbedingungen
2.3.1 Anzahlung
Bei definitiver Buchung ist gleichzeitig eine Anzahlung
von 30% des vereinbarten Arrangementpreises zu leisten.
Bei Buchungen weniger als 30 Tage vor Abreise ist der
gesamte Rechnungsbetrag anlässlich der definitiven
Auftragserteilung zu bezahlen (beachten Sie dazu auch
Ziffer 2.2.4). Weiter kann die Buchungsstelle verlangen,
dass Sie ein Buchungsformular unterschreiben.
2.3.2 Restzahlung
Die Restzahlung ist 30 Tage vor Abreise fällig.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden Ihnen
die Reisedokumente nach Eingang Ihrer Zahlung über
den ganzen Rechnungsbetrag ausgehändigt oder zugestellt.
Nicht rechtzeitige Zahlung berechtigt uns, die Reiseleistungen
zu verweigern.
2.4 Preisänderungen
Für bestimmte nachfolgend aufgeführte Fälle
müssen wir uns vorbehalten, die in den Epicro -Katalogen
angegebenen Preise zu erhöhen, und zwar im Falle
von bei Redaktionsschluss noch nicht bekannten:
- Tarifänderungen von Transportunternehmen (z.B.
Treibstoffzuschlägen)
- neu eingeführten oder erhöhten allgemeinverbindlichen
Gebühren oder Abgaben (z.B. erhöhte Hafen-
oder Flughafentaxen)
- staatlich verfügten Preiserhöhungen (z.B.
Mehrwertsteuer)
- ausserordentlichen Preiserhöhungen von Hotels
- plausibel erklärbaren Druckfehlern
- Wechselkursänderungen
Falls Epicro die in den Katalogen angegebenen Preise
aus den oben erwähnten Gründen ändern
muss, wird Ihnen diese Preiserhöhung bis spätestens
3 Wochen vor Abreise bekanntgegeben. Beträgt die
Preiserhöhung mehr als 10% des ursprünglich
gebuchten Pauschalpreises, so haben Sie das Recht, innert
5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung kostenlos vom
Vertrag zurückzutreten. In diesem Falle wird Ihnen
Epicro alle von Ihnen bereits geleisteten Zahlungen
schnellstmöglich zurückerstatten.
3 Rücktrittsbedingungen/Änderungen
3.1 Bearbeitungsgebühren
Bis zu Beginn der Annullierungsfristen (siehe 3.2.)
erheben wir für Annullierungen und Änderungen
(Namensänderungen, Änderungen des Reisedatums,
Umbuchung der Unterkunft) eine Bearbeitungsgebühr
von Fr. 100.- pro Person, jedoch maximal Fr. 200.- pro
Auftrag. Hinzu kommen eventuelle Telefon- und Telefaxspesen.
Bei Schiffsreisen sind noch zusätzliche Reedereispesen
möglich. Bei einer Annullierung kann Ihre Buchungsstelle
zusätzliche Bearbeitungsspesen verlangen. Nach
Beginn der Annullierungsfristen gelten die Bedingungen
gemäss Ziffer 3.2.
3.2 Kosten einer Annullierung/Änderung
Treten Sie nach Buchung von der Reise zurück, und
zwar aus einem Grund, der nicht durch die Annullierungskosten-Versicherung
gedeckt ist, so müssen wir zusätzlich zur
Bearbeitungsgebühr noch die folgenden Kosten in
Prozenten des Arrangementpreises erheben (Ausnahmen
sind unter Ziffer 3.2.1 aufgeführt). Die nachfolgenden
Regelungen gelten auch für Änderungen (Umbuchung
von Rückflügen ausgenommen; siehe dazu Ziffer
3.3).
bis 30 Tage vor Abreise 30%
29-16 Tage vor Abreise 50%
15- 8 Tage vor Abreise 80%
7- 0 Tage vor Abreise 100%
3.2.1 Ausnahmen
Reisen mit einer Mindestbeteiligung
Bei Arrangements mit einer Mindestbeteiligung gelten
die nachfolgend aufgeführten Bedingungen:
bis 30 Tage vor Abreise 30%
29-22 Tage vor Abreise 50%
21- 0 Tage vor Abreise 100%
Reisen in Verbindung mit Schiffen und Booten
Es gelten die Spezialbedingungen der jeweiligen Reederei.
Diese werden Ihnen anlässlich der Buchung mitgeteilt.
Sonderaktionen
100% ab Buchung
Tickets für kulturelle und sportliche Veranstaltungen
sowie Startnummern
100% ab Buchung
No-show
Verpasst ein Passagier den Flug, so entfällt für
den Reiseveranstalter jede Beförderungspflicht.
Dies gilt insbesondere für Fälle von Flugplanverschiebungen.
Passagiere sind verpflichtet, 72 Stunden vor ihrem Rückflug
diesen bei der entsprechenden Vertretung rückzubestätigen.
Linienflüge "Nur-Flug" und Baukastensystem
Bei Rücktritt/Änderung nach Ausstellung des
Tickets, welche/r nicht durch die Annullierungskostenversicherung
gedeckt ist, werden zusätzlich zu einer Bearbeitungsgebühr
die Airlinespesen (100%) in Rechnung gestellt.
(Weitere Bedingungen im Kapitel 9, "Flüge".)
Mietwagen
Für Umbuchungen und Annullierungen vor Abreise
erheben wir Fr. 100.-
Bearbeitungsgebühr pro Voucher, max. Fr. 200.-
pro Auftrag. Bei No-show erfolgt keine Rückerstattung.
Beachten Sie die Hinweise und Bedingungen auf den entsprechenden
Seiten des Kataloges bzw. der Preisliste.
Weihnachten/Neujahr
Allgemein gelten für die Abflüge und/oder
Aufenthalte vom 15.12.-10.1. folgende Bestimmungen,
sofern sich aus obigen Ausnahmen nicht bereits schon
strengere Bestimmungen ergeben.
bis 30 Tage vor Abflug 30%
29-16 Tage vor Abflug 50%
15 - 0 Tage vor Abflug 100%
3.3 Umbuchung von Rückflügen
Nach Antritt der Reise sind Umbuchungen für den
Rückflug grundsätzlich nicht möglich,
ausser in dringenden Ausnahmefällen (Krankheit),
und auch dann nur, sofern Platz vorhanden ist. Wir empfehlen
Ihnen daher den Abschluss einer Reiseversicherung. In
einem solchen Fall können Umbuchungen bei unseren
Vertretungen oder gemäss Angaben in Ihrem Reiseprogramm
durch persönliche Vorsprache oder mittels Schriftwechsels
erfolgen. Telefonische Umbuchungen können aus administrativen
Gründen nicht akzeptiert werden. Die Umbuchungsspesen
betragen Fr. 100.- pro Person, jedoch max. Fr. 200.-
pro Auftrag plus eventuelle Tarifdifferenzen. Bei kurzfristigen
Umbuchungen behalten wir uns vor, zur Deckung von entstandenen
Leerplätzen zusätzlich den publizierten Preis
für den Rückflug zu belasten. Eine Rückerstattung
der Tarifdifferenzen ist nicht möglich. Ein Destinationswechsel
ist nicht möglich.
3.4 Ersatzperson
Sollten Sie verhindert sein, so können Sie bei
Epicro grundsätzlich immer eine Ersatzperson Ihre
Reise antreten lassen. In diesem Fall sind allerdings
folgende Voraussetzungen zu beachten:
- Die Ersatzperson ist bereit, Ihr Reisearrangement
unter den gleichen Bedingungen zu übernehmen, die
Sie mit uns vereinbart haben.
- Die anderen an Ihrer Reise beteiligten Unternehmen
(Hotels oder Flug-und Schifffahrtsgesellschaften) akzeptieren
diese Änderung, was vor allem in der Hochsaison
mit Schwierigkeiten verbunden sein oder an den Flugtarifbestimmungen
scheitern kann.
- Die Ersatzperson erfüllt die besonderen Reiseerfordernisse
(Pass, Visa, Impfvorschriften).
- Der Teilnahme Ihrer Ersatzperson an der Reise stehen
keine gesetzlichen oder behördlichen Anordnungen
entgegen.
Diese Person und Sie haften uns oder der Buchungsstelle,
die Vertragspartei ist, solidarisch für die Zahlung
des Preises sowie für die gegebenenfalls durch
diese Abtretung entstehenden Mehrkosten.
4 Haftung
4.1 Im Allgemeinen
Wir garantieren Ihnen im Rahmen unseres eigenen Reiseveranstaltungsangebotes
- eine sorgfältige Auswahl und Überwachung
der anderen an Ihrer Reise beteiligten Unternehmen (Flug-
und Schifffahrtsgesellschaften, Busunternehmen, Hotels
usw.)
- eine korrekte Katalogbeschreibung zum Zeitpunkt des
Redaktionsschlusses
- die fachmännische Organisation Ihrer Reise
Wir verpflichten uns, das von Ihnen ausgewählte
Reisearrangement mit allen erforderlichen Leistungen
kataloggemäss im Rahmen der vorliegenden Reise-
und Vertragsbedingungen abzuwickeln. Wir weisen aber
auch darauf hin, dass Ihre Buchungsstelle Sonderwünsche
nur entgegennehmen darf, wenn diese als unverbindlich
bezeichnet werden.
4.2 Unsere Haftung
Epicro entschädigt Sie für den Ausfall oder
die unrichtige Erbringung vereinbarter Leistungen oder
für Ihnen zusätzlich entstandene Kosten (unter
Vorbehalt von Kapitel 6 und 7), soweit es der Epicro
-Reiseleitung oder der örtlichen Epicro -Vertretung
nicht möglich war, Ihnen an Ort eine gleichwertige
Ersatzleistung anzubieten und auch kein eigenes Verschulden
Ihrerseits vorliegt. Unsere Haftung ist jedoch auf insgesamt
den zweifachen Reisepreis beschränkt und erfasst
nur den unmittelbaren Schaden. Keine Haftung können
wir übernehmen, falls infolge Flugverspätungen
oder Streiks Programmänderungen erfolgen müssen.
Ebenso haften wir nicht für Programmänderungen,
die auf höhere Gewalt (dazu gehören bei Schiffsreisen
auch Niedrig- und Hochwasser), behördliche Anordnungen
oder Verspätungen von Dritten, für die wir
nicht einzustehen haben, zurückzuführen sind.
4.3 Lokale Veranstaltungen und Ausflüge
An den meisten Ferienorten und Häfen ist es möglich,
lokale Veranstaltungen oder Ausflüge zu buchen.
Sie beteiligen sich an diesen Veranstaltungen jedoch
auf eigene Verantwortung, da in einzelnen Fällen
eine Teilnahme aufgrund besonderer örtlicher Verhältnisse
mit Problemen verbunden sein kann oder gewisse körperliche
Voraussetzungen erfordert. Epicro kann deshalb für
Ausflüge oder Veranstaltungen, die Sie direkt am
Ferienort oder im Hafen buchen, keine Haftung übernehmen.
4.4 Unfälle und Erkrankungen
Epicro übernimmt die Haftung für den unmittelbaren
Schaden bei Tod, Körperverletzung oder Erkrankung
während der Reise, sofern diese von Epicro oder
einem von Epicro beauftragten Unternehmen (Hotels usw.)
schuldhaft verursacht wurde.
Bei Todesfall, Körperverletzung oder Erkrankung,
welche Sie im Zusammenhang mit Flugtransporten oder
mit der Benützung von Transportunternehmen (Bahn,
Schiff, Bus usw.) erleiden, sind die Entschädigungsansprüche
der Höhe nach auf die Summen beschränkt, die
sich aus den anwendbaren internationalen Abkommen oder
nationalen Gesetzen ergeben. Eine weitergehende Haftung
von Epicro ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
4.5 Sachschäden
Epicro übernimmt die Haftung bei Diebstählen
und Verlusten, die während einer Reise mit Epicro
geschehen, falls der Epicro-Reiseleitung oder einem
von Epicro beauftragten Unternehmen ein Verschulden
zur Last fällt. In diesem Fall bleibt die Haftung
auf den unmittelbaren Schaden beschränkt, jedoch
höchstens auf die zweifache Höhe des Reisepreises
für die geschädigte Person. Bei Schäden
oder Verlusten, welche Sie im Zusammenhang mit Flugtransporten
oder Benützung von Transportunternehmen (Bahn,
Schiff, Bus usw.) erleiden, sind die Entschädigungsansprüche
der Höhe nach auf die Summen beschränkt, die
sich aus den anwendbaren internationalen Abkommen oder
nationalen Gesetzen ergeben. Eine weitergehende Haftung
von Epicro ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
Wir empfehlen daher den Abschluss einer Reisegepäckversicherung.
5 Sie sind mit Ihrem Reisearrangement nicht zufrieden
5.1 Ersatzlösungen
Ist es nicht möglich, eine Reise wie im Epicro
-Katalog versprochen oder mit Ihnen vereinbart durchzuführen,
so bemühen wir uns - ohne Übernahme einer
Haftung für das Gelingen - um eine Ersatzlösung,
damit der objektive Zweck oder Charakter der Reise möglichst
beibehalten werden kann.
5.2 Beanstandungen
Sollten Sie während der Reise Anlass zu Beanstandungen
haben, so müssen Sie diese unverzüglich unserer
Epicro-Reiseleitung bzw. dem Epicro-Vertreter oder dem
Leistungsträger bekanntgeben. Dies ist eine notwendige
Voraussetzung für die spätere Geltendmachung
Ihrer Ersatzansprüche und ermöglicht ausserdem,
in den meisten Fällen für Abhilfe zu sorgen.
Führt Ihre Intervention zu keiner angemessenen
Lösung, so sind Sie verpflichtet, von unserer Reiseleitung
bzw. der örtlichen Epicro-Vertretung oder dem Leistungsträger
eine schriftliche Bestätigung zu verlangen, die
Ihre Beanstandung und deren Inhalt festhält. Die
örtliche Vertretung, Leistungsträger etc.
sind nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen
anzuerkennen.
Sie sind berechtigt, die Mängel Ihrer Reise selber
zu beheben, sofern die Epicro -Reiseleitung bzw. die
örtliche Epicro-Vertretung oder der Leistungsträger
nicht spätestens innert 48 Stunden eine angemessene
Lösung anbietet. Die dadurch entstehenden Kosten
werden Ihnen im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen
Haftung von Epicro gegen Beleg ersetzt. Ist die Fortsetzung
der Reise oder der Aufenthalt am Ferienort aufgrund
schwerwiegender Mängel nicht zumutbar, so müssen
Sie unbedingt von der örtlichen Epicro -Vertretung
bzw. der Epicro-Reiseleitung oder dem Leistungsträger
eine entsprechende Bestätigung darüber, dass
Sie reklamiert haben und warum, einholen. Diese sind
verpflichtet Ihre Beschwerde schriftlich festzuhalten.
Die örtliche Vertretung, Leistungsträger etc.
sind nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen
anzuerkennen.
5.3 Schadenersatzanspruch
Ihr Ersatzbegehren und die Bestätigung der Epicro-Reiseleitung
bzw. der örtlichen Epicro -Vertretung oder des
Leistungsträgers ist spätestens innerhalb
von 4 Wochen nach der vereinbarten Beendigung Ihrer
Reise schriftlich bei Ihrem Epicro-Reisebüro in
Emmenbrücke einzureichen. Falls Sie diese Bedingungen
nicht einhalten, erlischt jeglicher Schadenersatzanspruch.
6 Programmänderungen, Nichtdurchführung oder
Abbruch der Reise durch Epicro
6.1Reisen mit Mindestbeteiligung
Die von uns angebotenen Reisen basieren auf einer Mindestbeteiligung,
die unterschiedlich sein kann. Wird die für Ihre
Reise massgebliche Mindestbeteiligung nicht erreicht,
so ist Epicro berechtigt, diese bis spätestens
drei Wochen vor dem festgelegten Reisebeginn zu annullieren.
In diesem Falle bemühen wir uns selbstverständlich,
Ihnen ein gleichwertiges Ersatzprogramm zu offerieren.
Ist dies nicht möglich oder verzichten Sie auf
das Ersatzprogramm, so erstatten wir Ihnen alle bereits
geleisteten Zahlungen. Weitergehende Ersatzforderungen
sind ausgeschlossen.
6.2 Aenderungen infolge der unvorhergesehenen
Umstände
Epicro behält sich auch in Ihrem Interesse vor,
Programme oder einzelne vereinbarte Leistungen (z.B.
Unterkunft, Transportart, Transportmitteltyp, Fluggesellschaften,
Ausflüge usw.) zu ändern, wenn unvorhergesehene
Umstände es erfordern. In seltenen Fällen
ist Epicro auch gezwungen, Ihre Reise aus Gründen,
die ausserhalb unserer Einwirkungsmöglichkeiten
liegen, abzusagen, sei es zu Ihrer Sicherheit oder aus
anderen zwingenden Umständen, wie z.B. Nichterteilung
oder Entziehung von Landerechten, höhere Gewalt
(dazu gehören bei Schiffsreisen auch Niedrig- und
Hochwasser sowie verspätete Eröffnungen von
Hotels), kriegerische Ereignisse, Unruhen, Streiks usw.
Epicro ist jedoch bemüht, Sie in solchen Fällen
so rasch wie möglich zu informieren und Ihnen eine
Ersatzlösung anzubieten.
6.3 Mehr- oder Minderwert
Muss Epicro eine von Ihnen bereits bezahlte Reise ändern,
so dass ein objektiver Minderwert zur ursprünglich
vereinbarten Leistung entsteht, erhalten Sie von Epicro
eine Rückvergütung. Entstehen jedoch nach
Abschluss des Reisevertrages aus einem unter Ziffer
2.4 oder 6.2 erwähnten Grund Mehrkosten, kann es
für Sie zu einer Preiserhöhung kommen. Beträgt
diese mehr als 10% des ursprünglich vereinbarten
Reisepreises, steht Ihnen das Recht zu, innert 5 Tagen
nach Erhalt unserer Mitteilung kostenlos vom Vertrag
zurückzutreten.
6.4 Überbuchungen
Bei Überbuchungsproblemen behalten wir uns vor,
Sie auch kurzfristig zu informieren. Wir werden bemüht
sein, Ihnen eine Ersatzlösung anzubieten. Entsprechende
Preisanpassungen werden wir in solchen Fällen im
Rahmen von Ziffer 6.3 weiterbelasten.
7 Vorzeitiger Abbruch oder Änderungen während
der Reise durch Sie
Falls Sie die Reise aus irgendeinem Grunde vorzeitig
abbrechen müssen oder ändern wollen, so kann
Ihnen Epicro den Preis für das Reisearrangement
nicht zurückerstatten. Hingegen werden wir allfällige
von Ihnen nicht beanspruchte und uns nicht in Rechnung
gestellte Leistungen vergüten (Sonderaktionen ausgenommen).
Im weiteren empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer
Rückreisekostenversicherung, die, wenn Sie die
Reise aus einem dringenden Grund (z.B. eigene Erkrankung
oder Unfall, schwere Erkrankung oder Tod von Angehörigen
etc.) vorzeitig abbrechen müssen, für die
entstehenden Kosten aufkommt. Die Epicro -Reiseleitung
bzw. die örtliche Epicro -Vertretung werden Ihnen
bei der Organisation der vorzeitigen Rückreise
oder bei Änderungswünschen so weit wie möglich
behilflich sein.
8 Pass, Visa, Impfungen
8.1 Information
Der Reisekatalog bzw. die Preislisten enthalten Angaben
zu den Pass-und Visavorschriften sowie zu den gesundheitspolizeilichen
Formalitäten, die für die Reise und den Aufenthalt
zu beachten sind, und zwar auf dem Stand im Zeitpunkt
der Drucklegung der Reisekataloge. Allfällige danach
bekanntwerdende Änderungen wird Ihnen Epicro resp.
Ihre Buchungsstelle bei Vertragschluss mitteilen und
Ihnen die Fristen zur Erlangung der erforderlichen Dokumente
nennen. Über die geltenden Einreisebestimmungen
für Bürger/innen von Staaten, die nicht in
unseren Informationen erwähnt sind, informiert
Sie Ihre Buchungsstelle auf Ihre Bitte hin. Für
weitere Auskünfte stehen Ihnen unsere Buchungsstellen
selbstverständlich zur Verfügung. Auf Wunsch
besorgt Ihnen Ihr Reisebüro gerne die Einholung
allfällig erforderlicher Visa. Die Einholungskosten
werden Ihnen in Rechnung gestellt.
8.2 Haftung
Epicro kann keine Haftung übernehmen für eine
Einreiseverweigerung aufgrund nicht eingeholter oder
nicht erhaltener Visa. Für die Einhaltung der vorgeschriebenen
Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
sind Sie allein verantwortlich.
9 Flüge
Unsere Kataloge umfassen Reisen mit Flugzeugen des regulären
Linienverkehrs sowie unsere Sonderflugprogramme mit
Flugzeugen schweizerischer und ausländischer Gesellschaften.
Falls nichts anderes angegeben ist, fliegen Sie bei
allen Programmen, die Sie unseren Katalogen entnehmen,
in der Economy-Klasse. Beachten Sie, dass mittlerweile
die meisten Fluggesellschaften nur noch Nichtraucher-Plätze
anbieten. Die publizierten Flugpläne, Fluggesellschaften
und Flugzeugtypen können ändern. Mit den Reiseunterlagen
erhalten Sie Ihre zu diesem Zeitpunkt gültigen
Flugpläne. Diese können jedoch noch kurzfristigen
Änderungen unterworfen sein. Falls zwei oder mehrere
Tickets pro Reisender ausgestellt werden, haftet Epicro
nicht für die Mindestumsteigezeit! Falls die Ankunft
der Flüge an der Urlaubsdestination nach 13 Uhr
erfolgt, ist die erste Leistung des Hotels das Abendessen
(sofern im Arrangementpreis inbegriffen). Bei Landung
nach 19.30 Uhr ist die erste Leistung des Hotels die
Unterkunft.
9.1 Reisegepäck
Reisegepäck und Sportgeräte Ihr Reisegepäck
ist bei Flügen auf 20 kg beschränkt. Die Summe
der Dimensionen (Länge, Höhe, Breite) des
ersten Gepäckstückes darf 158 cm und des zweiten
115 cm nicht überschreiten. Darüber hinaus
sind Sie zur Mitnahme eines Fotoapparates oder einer
Filmkamera berechtigt. Auf den meisten unserer Flüge
ist zudem der Transport von Übergepäck und
Sportgeräten möglich, jedoch nur bei Voranmeldung
und gegen Gebühr. Für den Transport der von
Ihnen mitgebrachten Sportgeräte (Surfbrett, Fahrrad)
vom Flughafen zum Hotel und zurück muss in den
meisten Fällen ein separates oder grösseres
Transportmittel organisiert werden. Aus diesem Grund
ist auch hierfür eine Voranmeldung unerlässlich.
Die zusätzlichen Transportkosten werden an Ort
einkassiert.
9.2 Tiere
Bei Sonderflügen werden grundsätzlich keine
Tiere in der Kabine akzeptiert. Auf Voranmeldung kann
der Transport im Gepäckraum erfolgen, wobei Sie
für Miete oder Kauf des Containers selbst verantwortlich
sind. Sie tragen selbst die Verantwortung für die
Beschaffung der nötigen Zeugnisse, Gesundheitszertifikate
usw. Erfolgt die Reise mit Linienflügen, erhalten
Sie die Bedingungen auf Anfrage. Bei Schiffsreisen werden
grundsätzlich keine Tiere akzeptiert.
9.3 Gruppentarife
Unsere Reisen mit Linienflug basieren in der Regel auf
Gruppentarifen. Das bedeutet, dass alle Teilnehmer sämtliche
Flugstrecken gemeinsam zurückzulegen haben. Abweichungen,
falls diese von der Fluggesellschaft akzeptiert werden,
haben einen Zuschlag zur Folge, der Ihnen auf Anfrage
bekanntgegeben wird. Die Mindestbeteiligung beträgt
je nach Reise fünf oder mehr Personen.
9.4 Verspätungen
Der Reiseveranstalter hat bei Verspätungen grundsätzlich
keinen Einfluss. Die Überlastung von Flugstrassen
oder Flugzeug-Standplätzen sowie technische Gründe
usw. können Verspätungen verursachen. Sollten
Sie von einer Verspätung betroffen sein, wenden
Sie sich bitte an unsere Hostessen in den Schweizer
Flughäfen oder an unsere Reiseleitung an der Destination.
Falls zwischen der flugplanmässigen Ankunft in
der Schweiz und der Abfahrt des letzten Zuges weniger
als 90 Minuten liegen, kann das Erreichen dieses Zuges
nicht gewährleistet werden. Bitte berücksichtigen
Sie dies bei der Organisation Ihrer Rückreise zum
Wohnort. Der Reiseveranstalter ist grundsätzlich
nicht haftbar für aufgrund von Verspätungen
entstandene Spesen.
10 Sportmöglichkeiten
In vielen unserer Hotels wird eine Anzahl von Sportmöglichkeiten
angeboten. Die Kapazität von solchen Einrichtungen
ist in der Regel begrenzt und bezüglich Qualität
sind Abstriche zu akzeptieren. Die Einrichtungen befinden
sich nicht in allen Fällen in unmittelbarer Nähe
des Hotels. Ferner werden oft Anlagen und Einrichtungen
benützt, welche Dritten gehören. Diese sind
in Zusammenarbeit oder im Auftrag unserer Hotels für
die Bereitstellung verschiedener Sportmöglichkeiten
besorgt. Auf solche Drittpersonen haben wir verständlicherweise
wenig oder überhaupt keinen Einfluss. Wir können
deshalb auch nicht garantieren, dass Sie die in unseren
Katalogen beschriebenen Sportarten jederzeit und uneingeschränkt
ausüben können. Falls Sie eine bestimmte Sportart
besonders interessiert, so lassen Sie sich bitte vor
Ihrer Abreise bestätigen, dass die Ausübung
der betreffenden Sportart während Ihrer Ferienzeit
auch tatsächlich möglich ist. Eine Haftung
können wir sonst nicht übernehmen.
11 Kulturelle Veranstaltungen
Für den Besuch von kulturellen Veranstaltungen
ist die rechtzeitige Bestellung der Eintrittskarten
unbedingt erforderlich. Für die Bearbeitung verrechnet
Epicro eine Reservierungsgebühr, Bestellte Tickets
werden nicht zurückgenommen. Buchungen von Pauschalarrangements
können nicht vom Erhalt der Tickets abhängig
gemacht werden. Wichtig: Eintrittskarten für kulturelle
Veranstaltungen sind durch die obligatorische Annullierungskostenversicherung
nicht gedeckt. Eintrittskarten können nur zusammen
mit einem Pauschalarrangement gebucht werden. Die Kartenpreise
sind in der Regel höher als die aufgedruckten Werte,
weil Bezugsagenturen Provisionen aufrechnen.
12 Einzel-, Dreier- und Viererzimmer
12.1 Einzelzimmer
Epicro kann bei Rundreisen keine Garantie für Einzelzimmer
übernehmen, da in vielen Hotels Einzelzimmer nur
in beschränkter Anzahl vorhanden sind. Ist trotz
vorliegender Hotelbestätigung an einem Ort kein
Einzelzimmer verfügbar, haben Sie das Recht, von
der Reiseleitung eine Rückerstattung zu verlangen.
Diese besteht jedoch nur aus der Rückvergütung
des von Ihnen bereits bezahlten Zuschlags pro Nacht.
Findet Epicro für Sie als alleinreisende Person
keinen Zimmerpartner, erhalten Sie ein Doppelzimmer
zur Alleinbenützung, was mit einem entsprechenden
Mehrpreis verbunden ist. Epicro macht Sie darauf aufmerksam,
dass unter Umständen die Einzelzimmer trotz teilweise
erheblichen Mehrkosten nicht denselben Komfort aufweisen
wie Doppelzimmer. Die Ausstattung entspricht nicht immer
derjenigen von Doppelzimmern, oder es müssen Einbussen
in bezug auf die Lage in Kauf genommen werden. Hotels,
welche über verschiedene Zimmertypen verfügen,
schliessen Einzelreisende von einigen Zimmerkategorien
aus. In unseren Preislisten ersehen Sie anhand der Ausschreibung
"Einzel" oder "Zuschlag Alleinbenützung",
welche Zimmertypen für Alleinreisende angefragt
werden können. Zimmerkategorien ohne diese Ausschreibung,
können in der Regel nicht an Alleinreisende abgegeben
werden.
12.2 Zusatzbetten
In einigen Hotels können in Doppelzimmern auch
Zusatzbetten gebucht werden. In Sachen Komfort entsprechen
diese Betten allerdings meist nicht den normalen Betten.
12.3 Baby-Betten
Für die Bereitstellung eines Baby-Bettes erheben
die meisten Hotels eine Gebühr. Diese ist immer
an Ort zu entrichten.
13 Redaktionsschluss
Der Redaktionsschluss erfolgte Ende Februar 2003. Epicro
behält sich Preisänderungen oder Änderungen
im Angebot nach diesem Zeitpunkt vor. Es ist deshalb
empfehlenswert, sich vor der Buchung mit Ihrem Reisebüro
in Verbindung zu setzen.
14 Copyrights
Epicro Miletic, Emmenbrücke
15 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Im vertraglichen Verhältnis zwischen Ihnen und
Epicro ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.
Klagen gegen Epicro können nur in Luzern angebracht
werden.
16 Versicherung
16.1 Annullierungskosten-Versicherung
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Annullierungskosten-Versicherung.
16.2 Bearbeitungsgebühr
Epicro möchte Sie ausdrücklich darauf hinweisen,
dass die Bearbeitungsgebühr von Fr. 100.- pro Person,
max. Fr. 200.- pro Auftrag, durch die obligatorische
Versicherung nicht gedeckt ist. Diese Spesen sind in
jedem Fall von Ihnen zu bezahlen.
16.3 Zusätzliche Versicherung
Die Haftung der Reise- und Transportunternehmer ist
beschränkt, diejenige der Fluggesellschaften gestützt
auf die bestehenden internationalen Abkommen. Epicro
empfiehlt Ihnen deshalb, für einen ergänzenden
Versicherungsschutz zu sorgen und eine Gepäckversicherung
sowie eine Assistance- und Rückreiseversicherung
abzuschliessen.
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